Cheaptickets erreicht einstweilige Verfügung gegen Ryanair
Vom 16.03.2010:Das Internetportal Cheap Tickets hat im Streit um Screenscraping eine einstweilige Verfügung gegen Ryanair erreicht. Die Fluggesellschaft darf nach Erlass des Landgerichts Hamburg nicht mehr behaupten, dass Cheap Tickets die Nutzung der Technik des Screenscrapings für die Vermittlung von Ryanair-Flugtickets untersagt ist (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 327 O 133/10). Das gericht hat im Hinblick auf die Dringlichkeit des Falles ohne Anhörung von Ryanair entschieden.
Ende Februar hatte das Gericht bereits in einem ordentlichen Verfahren entschieden, dass Cheap Tickets die Vermittlung von Ryanair-Flügen mittels der Screenscraping-Technik ausdrücklich erlaubt ist. Es liege keine Verletzung der Datenbankrechte vor, so das Gericht.

