Flugsteuer: TUI und Cook legen eigene Sätze fest

Vom 07.09.2010:


Nachdem das Kabinett der deutschen Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Besteuerung des Luftverkehrs beschlossen hat, wollen TUI Deutschland und Thomas Cook die daraus resultierenden höheren Kosten bereits jetzt an die Kunden weitergeben. Obwohl das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist, sieht es vor, für Buchungen seit dem 1. September 2010 auf alle Abflüge in Deutschland ab 1. Januar 2011 die Luftverkehrssteuer zu erheben. Darauf stelle man sich ein, indem die daraus resultierenden Kosten mit sofortiger Wirkung an die Kunden weitergereicht werden. "Eine Nachbelastung wäre sehr schwierig und nur dann möglich, wenn zwischen Buchung und Abreise mindestens vier Monate liegen" teilt die Thomas Cook AG mit.

Für alle Buchungen seit dem 6. September erheben beide Konzerne einen Aufpreis für die Luftverkehrssteuer, der sich "analog zu dem Gesetzesentwurf nach der Länge der Flugstrecke staffelt". Der Betrag beläuft sich auf zehn Euro bei TUI und neun Euro bei Thomas Cook für Kurzstrecken, 28 Euro für die Mittelstrecke und 50 Euro für Fernreisen. Der Betrag für die Luftverkehrssteuer wird bei jeder Buchung der TUI- und Thomas-Cook-Marken automatisch hinzugerechnet und auf der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen. Der Gesamtreisepreis erhöht sich entsprechend. Dass die Zusatzbelastung für die Kunden höher ist als die reine Luftverkehrsabgabe, begründen beide Konzerne damit, dass die Steuer als Teil des Reisepreises voll verprovisioniert werden müsse und dass ein "nennenswerter Mehraufwand in der Verwaltung und den Systemen" entstehe.

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