Hotellerie: Klarheit bei Umgang mit Mehrwertsteuer

Vom 07.03.2010:


Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums hat für Hoteliers und Geschäftsreisende den Umgang mit der reduzierten Mehrwertsteuer für Übernachtungsleistungen geklärt. Demnach kann das Frühstück, für das nach wie vor ein Mehrwert-Steuersatz von 19 Prozent gilt, nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden. Die getrennte Ausweisung von  Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für die Nebenkosten auf der Hotelrechung erlaubt, dass die so genannte Vereinfachungsregelung genutzt  werden kann. Weil der Frühstückanteil so nicht mehr einzeln aufgeführt wird, können für das Frühstück in der Reisekostenabrechnung wie bisher 4,80 Euro abgezogen werden. Allerdings setzt dies voraus, dass die Hoteliers diese Leistungen in so genannten Business-Paketen bündeln.

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