BGH: Ausgleichszahlung auch bei Verspätungen
Vom 22.02.10:Fluggesellschaften müssen den Passagieren nach den Fluggastrechten der Europäischen Union nicht nur bei der Annullierung von Flügen, sondern auch bei großen Verspätungen einen Ausgleich zahlen. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im November 2009 entsprechend geurteilt hat, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem konkreten Fall zugunsten der Fluggäste entschieden. Weil ein Condor-Flug von Toronto nach Frankfurt wegen eines technischen Defekts 25 Stunden Verspätung hatte, muss die Airline den Passagieren 600 Euro zahlen. Die Richter übernehmen die Sichtweise des EuGH, wonach bei Verspätungen von mehr als drei Stunden Passagiere verspäteter Flüge mit Passagieren annullierter Fluge gleichgestellt werden können. Condor habe keine außergewöhnlichen Umstände vorgetragen, die sie von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung hätten befreien können, begründet der Xa-Zivilsenat das Urteil.
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