Holidaycheck lässt Unister-Siegel verbieten
Vom 13.01.2012:Holidaychek hat im Rechtsstreit mit Unister um das "Holiday Test"-Gütesiegel der Leipziger erneut einen Sieg errungen. Laut Holidaycheck darf Unister nicht mehr mit dem Siegel werben. Außerdem dürften Portale wie Reisen.de, Holidaytest.de und Ab-in-den-Urlaub.de nicht behaupten, das Siegel beruhe auf "echten Gästemeinungen". Das Gericht sehe in der Behauptung eine Irreführung des Verbrauchers. Bei der Aussage handele es sich zudem um eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Laut Holidaycheck erfüllt das Unister-Siegel nicht die Forderung der Richter nach einer "sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz". In einstweiligen Verfügungen hatte das Landgericht München I bereits im Sommer die Werbung mit anderen Varianten des Siegels untersagt. Nach marginalen Änderungen hatte Unister jedoch weiter damit geworben. Unister war bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

