Urteil: Flugpreise müssen Endpreise sein

Vom 31.01.2012:


Das Berliner Kammergericht hat Air Berlin und Ryanair untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Mit ihrem Urteil gaben die Richter Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) statt. Air Berlin muss künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Es reiche nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt werde, so das Gericht. Es müsse immer der korrekte Endpreis angegeben werden. Ryanair wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen. Die Kunden hatten von der Extra-Gebühr erst im dritten Buchungsschritt erfahren. Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstiger Entgelte angegeben werden müssen.
 

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