Leserkommentare zu:
RRV für X-Produkte nur noch mit Selbstbehalt
Vom 02.02.2011:Über die X-Tarife und ihre babylonische Verwirrung wurde schon mehrfach gesprochen. Was ist aber mit folgendem Szenario: Ich berate Kunden im Reisebüro und zeige ihnen ein X-Produkt. Alles ist fein, die Kunden buchen. Also Aktion B und festgebucht. Plötzlich sagt der Kunde: Da hat doch Erbtante Erna Geburtstag! Da können wir nicht reisen. Storno nur zu den bekannten Bedingungen und keine Unterschrift des Kunden. Wer zahlt in diesem Fall? Der Gedanke an Veranstalterkulanz dürfte wohl bestenfalls ein schiefes Grinsen neben die Schweißperlen zaubern. Aber bitte liebe KollegInnen und Veranstalter! Mal über diese Rechtslücke nachdenken!
Thomas Kratsch

