Leserkommentare zu:
Urteil: Flugpreise müssen Endpreise sein
Vom 31.01.2012:Hoffentlich zeigt das Urteil Wirkung. Alle bisherigen Versuche sind doch gescheitert. "Ryanair" wirbt doch immer noch zu Preisen für € 9,99, obwohl allein die Luftverkehrsabgabe und die Gebühren fürs Bezahlen diesen Betrag schon übersteigen. Aber auch der Lufthansa und anderen Konsorten ist es, zu Zeiten als es noch Provisionen gab, gelungen, die Justiz zu überzeugen, dass die Sicherheitsgebühren und die Start- und Landegebühren nichts mit dem "eigentlichen" Flugpreis zu tun hätten, ergo nicht zur Provisionsansprüchen führen. Also wir lernen: Flugzeuge müssen nicht starten und landen, sondern sie bleiben dauernd in der Luft. Tolle Luftnummer.
Ekkehardt Kaifel, IHRE REISEWELT, Wangen
Leider steht zu erwarten, dass dieses Urteil auch wieder in Revision geht. Viel zu wichtig ist den Fluggesellschaften, sich gegenüber Ihren Konkurrenten primär preislich besser darzustellen. Solange die Durchführung der EU-Verordnung nicht seitens einer geeigneten Körperschaft geprüft und Verstöße mit empfindlichsten Strafen belegt werden, ändert sich an der gängigen Praxis nichts. Ist es doch viel zu interessant, den Konsumenten über seinen kleinen" Geiz ist geil "-Teufel einzufangen. Beste Grüße aus München verbunden mit dem Wunsch, dass wir es alle noch erleben werden. Matthias Fuhs, Reiseberatung Matthias Fuhs, München
Endlich! Diese Urteile hätten schon viel früher erfolgen müssen!
Sabina Fuhrmann, HOLIDAY LAND "Besser Reisen" UG, Viersen

